Ambulante Pflege ist eine Form der Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch Pflegekräfte. Die Pflege findet direkt im häuslichen Umfeld des Patienten statt.
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu dem pflegebedürftigen Menschen nach Hause und erbringt dort die benötigten pflegerischen Leistungen. Diese können sowohl Grund- als auch Behandlungspflege umfassen.
Grundsätzlich kann jeder pflegebedürftige Mensch ambulante Pflege in Anspruch nehmen. Im besten Fall liegt ein Pflegegrad vor, damit die kosten des Pflegedienstes von der Pflegekasse übernommen werden. Wer keinen Pflegegrad, oder eine Verordnung vom Hausarzt hat, muss die Kosten des Pflegedienstes selbst bezahlen.
Die ambulante Pflege bietet den Vorteil, dass der Pflegebedürftige Mensch in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann und somit eine höhere Lebensqualität hat. Zudem können individuelle Bedürfnisse besser berücksichtigt werden.
Die Grundpflege umfasst alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Behandlungspflege hingegen umfasst pflegerische Maßnahmen, die aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung notwendig sind.
Die Kosten werden teilweise oder sogar vollständig von der Pflegekasse übernommen. Je nach Pflegegrad kann auch ein Eigenanteil anfallen.
Ein ambulanter Pflegedienst muss bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Zudem finden regelmäßige Überprüfungen durch den MDK statt.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die es ermöglicht, eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, wenn die Pflegeperson, z.B. ein Angehöriger, ausfällt oder eine Pause benötigt.
In der Verhinderungspflege sind alle Leistungen enthalten, die auch bei der regulären Pflege erbracht werden. Hierzu zählen sowohl Grund-, als auch Behandlungspflege.
Die Verhinderungspflege kann pro Kalenderjahr für maximal sechs Wochen in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim, um eine Pflegeperson, z.B. ein Angehöriger, zeitweise zu entlasten.
Die Kurzzeitpflege kann für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Begutachtungsverfahrens ermittelt.
Ein Pflegegrad kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit erforderlich.
Ja, der Pflegegrad kann sich ändern, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verschlimmert oder verbessert.
Ja, Angehörige können in die Pflege einbezogen werden und unterstützend tätig sein. Auch die Koordination der Pflege kann in Absprache mit dem Pflegedienst von Angehörigen übernommen werden.
Ja, Sie können einen Pflegedienst auch für kurze Einsätze buchen, zum Beispiel für die Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme.
Die Häufigkeit hängt von den individuellen Bedürfnissen ab und kann in Absprache mit dem Pflegedienst festgelegt werden.
Egal, ob nur ein mal wöchentlich zur Grundpflege oder zum Medikamente stellen, oder mehrmals täglich für beispielsweise die Insulin- oder Medikamentengabe.